Hindus.ZUR VOLKSKUNDE. XLI diese
Ziffer
bei
der
gesamten
Bevölkerung
Mädchen
auf
⅓%.
Da
ist
es
kein
Wunder,
daß
die
Interessen
der
indischen
streuungen
kindisch
sind.
Polygamie
ist
nach
den
bürgerlichen
und
religiösen
Gesetzen
zwar
immer
noch
erlaubt,
aber
im
Bürger-
stande
haupts,
die
nach
dem
vorher
bemerkten
für
die
leiblichen
Bedürf-
nisse
einer
oft
großen
Zahl
von
Hausgenossen
zu
sorgen
hat,
er-
freut
sich
wohl
hoher
Achtung
in
ihrem
engen
Kreise;
aber
auch
sie
ist
den
harten
Bestimmungen
der
Etikette
fast
ebenso
unter-
worfen
wie
die
übrigen
Frauen.
Die
weiblichen
Mitglieder
einer
Familie,
die
etwas
auf
sich
hält,
bedürfen
der
besonderen
Erlaub-
nis
des
Hausvaters
zu
besuchen.
Wenn
sie
das
Haus
verlassen,
so
fahren
sie
in
einem
Wagen,
in
den
kein
fremder
in
einem
Palankin,
d.
h.
einem
dicht
verschlossenen
Kasten,
liegend
getragen.
Überaus
traurig
ist
das
Los
der
Witwe.
Wenn
auch
gegen
Ende
des
Jahres
1829
der
Vizekönig
in
dem
gesetzgebenden
Rat
das
Verbot
der
Witwenverbrennung
durchgesetzt
hat,
so
wird
doch
noch
immer
im
orthodoxen
hause
der
Witwe
das
Dasein
zur
Quelle
nie
endenden
Jammers
und
Elends
gemacht.
Von
allen
Freuden
des
Lebens
ferngehalten,
ist
sie
dazu
verurteilt,
mit
kahlgeschorenem
Haupt
in
schmuckloser
Tracht
zu
gehen,
nur
einmal
des
Tages
zu
essen,
alle
wohlschmecken-
den
Speisen
zu
meiden,
häufige
Fasttage
zu
beobachten
—
alles
zur
Strafe
dafür,
daß
sie
in
einer
früheren
Existenz
(vgl.
S.
L)
ein
böses
Weib
gewesen
wäre,
das
anderer
Leute
Das
Schlimmste
dabei
ist
die
eingewurzelte
Sitte
der
Kinderehe,
nach
der
die
Mädchen
in
unreifem
Alter,
manchmal
schon
in
den
ersten
Lebensjahren,
verheiratet
und,
auch
wenn
sie
noch
nicht
in
das
Haus
des
zukünftigen
Gatten
eingezogen
sind,
durch
dessen
Tod
doch
zur
Witwe
gemacht
werden.
Außerordentlich
ist
die
Mannigfaltigkeit
der
Sprachen,
die
sich
nur
zum
Teil
mit
ethnologischen
Grenzen
deckt.
Man
unter-
scheidet
vier
große
Gruppen:
1)
die
tibeto-birmanische
Gruppe,
in
den
Himâlaya-
ländern
und
Hinterindien;
2)
die
dravidische
Gruppe,
die
die
von
den
Völkern
indiens,
im
Dekkhan,
gesprochenen
Sprachen
umfaßt.
Zu
ihr
gehören
mehrere
Kultur-
und
Literatursprachen,
nämlich
das
Kanaresische
im
Westen,
das
Malayâlam
südlich
davon
auf
der
Malabarküste,
das
Tamil
auf
der
Koromandelküste
bis
weit
ins
Innere
hinein
und
in
der
nördlichen
Hälfte
von
Ceylon,
und
das
Telugu
in
dem
nord-
östlichen
Teile
des
Dekkhan,
daneben
aber
auch
die
schriftlosen
Sprachen
der
Gond
Völkerstämme